Girokonto für Minderjährige
Auch Minderjährige haben die Möglichkeit ein Girokonto zu eröffnen. Dazu ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Das Girokonto für Minderjährige wird häufig für die Auszahlung des Taschengeldes verwendet. Durch das eigene Konto lernen Kinder bzw. Jugendliche mit ihrem Taschengeld hauszuhalten. Zudem können sie die einzelnen Abbuchungen über einen Kontoauszug nachvollziehen.
Die Jugendlichen lernen außerdem den gewissenhaften und sicheren Umgang mit der Geldkarte. Spätestens wenn der erste Ferienjob ansteht oder die Ausbildung begonnen wurde, wird ein Girokonto benötigt. In der Regel wird das Geld heutzutage nicht mehr bar ausgezahlt, sondern direkt auf das Konto überwiesen. Eltern brauchen sich keine Sorgen machen, dass sich ihre Schützlinge, mit einem eigenen Girokonto und der dazugehörigen Geldkarte, verschulden könnten.
Bei einem Girokonto für Minderjährige handelt es sich um ein reines Guthabenkonto. Für diese Art der Konten gibt es keinen Dispositionskredit, der die Überziehung des Kontos ermöglicht. Es kann also nur solange Geld abgehoben werden, wie sich Guthaben auf dem Girokonto befindet. Für das Girokonto für Minderjährige fallen keine Kontoführungsgebühren an. Dieses Konto kann auch später für die Zahlung der Ausbildungsvergütung verwendet werden. Dann ist es jedoch möglich das Kontoführungsgebühren gezahlt werden müssen. Viele Banken bieten allerdings bereits kostenlose Girokonten an, ohne Kontoführungsgebühren. Weitere Informationen zum Thema.
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